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Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Die
Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) gehört mit
Ausnahme der Einfuhrumsatzsteuer zu den Besitz- und
Verkehrsteuern. In ihrer wirtschaftlichen Wirkung ist sie eine
allgemeine Verbrauchsteuer. Verbrauchsteuern sind Abgaben, die
den Verbrauch oder Gebrauch von Waren belasten.
Die Steuerlast soll den Verbraucher treffen. Da es aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und
Verwaltungskostenbegrenzung nicht sinnvoll ist, diese Steuern
beim Verbraucher zu erheben, werden sie beim Unternehmer, der
einen Umsatz tätigt, erhoben. Im Falle der Umsatzsteuer
obliegt es dem Unternehmer, die Steuer auf die Empfänger
seiner Leistungen als Bestandteil des Preises abzuwälzen.
Die Verwaltungskompetenz und damit die Zuständigkeit für
die Umsatzsteuer liegt bei den Ländern
(Finanzämter).
Aufgaben des Bundesamtes für Finanzen im Zusammenhang
mit der Umsatzsteuer
- Umsatzsteuerkontrollverfahren der Europäischen Union
- Vergütung der Umsatzsteuer an ausländische Unternehmer
- Vergütung von Umsatzsteuer an ausländische ständige
diplomatische Missionen und berufskonsularische Vertretungen
sowie an ihre ausländischen Mitglieder
- Vergütung von Umsatzsteuer und anderer indirekter
Steuern an internationale Organisationen und
zwischenstaatliche Vereinigungen
Antworten auf Fragen rund um das Thema finden
Sie auf http://www.bzst.de
Quelle:
http://www.bzst.de

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