Mit dem Wegfall der Binnengrenzen der
EG zum 1. Januar 1993
entfielen auch die Grenzkontrollen und damit die Erhebung der
Einfuhrumsatzsteuer. Als Ausgleich hierfür wurde zur Sicherung des
Steueraufkommens das sogenannte Umsatzsteuer-Kontrollverfahren entwickelt.
Dieses beruht auf einem IT-gestützten
Informationsaustausch bestimmter Daten zwischen den Mitgliedstaaten. In
diesem Informationsaustauschverfahren kommt der
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
eine Schlüsselfunktion zu. Sie dient der korrekten Anwendung von
umsatzsteuerlichen Regelungen im europäischen Binnenmarkt.
Die USt-IdNr.
ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmerinnen und Unternehmern
zusätzlich zur Steuernummer erteilt wird. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
vergibt die USt-IdNr.
auf Antrag (§ 27a UStG).
Unternehmerinnen bzw.
Unternehmer mit gültiger deutscher USt-IdNr.
haben die Möglichkeit (und ggfls. die Pflicht), ausländische
USt-IdNrn.
im Bestätigungsverfahren prüfen zu lassen.
Quelle:
http://www.bzst.de
Eine deutsche USt-IdNr. sieht z. B. so aus:
DE123456789
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Thema finden Sie auf http://www.bzst.de