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Das Angebot

Nachdem ein Interessent seine Anfrage an Sie gerichtet hat, erwartet er sein Angebot schnellstmöglich. Formulierte der Interessent in seiner Anfrage Form (Angebot vorab per Telefon, Fax oder E-Mail) und Zeitrahmen, sollten Sie diese Wünsche unbedingt berücksichtigen.

Das Vorab-Angebot sollte innerhalb des nächsten halben Tages erfolgen (bei umfangreichen Angeboten natürlich mehr). Das schriftliche Angebot sollte innerhalb von 5 Tagen als Postsendung nachgereicht werden.

Ist ein ausschließlich schriftliches Angebot gefordert, sollte dieses innerhalb von 3 Tagen beim Kunden eingehen. Ist die Erstellung eines Angebotes innerhalb dieses Zeitrahmens nicht möglich, geben Sie einen Zwischenbescheid mit Angabe des Abgabetermins.

Nach den kaufmännischen Wirkungen unterscheidet man

  • das verlangte Angebot
  • das unverlangte Angebot
  • das wiederholte Angebot
     

Hinsichtlich der rechtlichen Wirkung kennt man

  • das bindende Angebot
  • das unverbindliche Angebot
  • das befristete Angebot

Anforderungen an ein Angebot:

  • Achten Sie darauf, dass alle Fragen des Kunden ausreichend beantwortet werden
     

  • Der Preis muss schnell und klar erkennbar sein. Nennen Sie Gesamtpreis und Preis pro Stück, damit der Kunde nicht erst selbst rechnen muss.
     

  • Führen Sie eventuelle Zusatzkosten und Pauschalen auf.
     

  • Beenden Sie Ihr Angebot mit einem Leistungs- und Qualitätsversprechen und einer positiven Äußerung bzgl. der Zusammenarbeit. Vermeiden Sie veraltete Formulierungen wie: hoffen, dienen, hochachtungsvoll, erlauben wir uns, würden, hätten, möchten...
     

  •  Wenn Sie einen Katalog oder einen Prospekt beilegen möchten, sollten Sie darauf achten, dass der Kunde nicht von ungefragten Informationen erdrückt wird. Legen Sie also nicht wahllos eine handvoll diverser Prospekte bei, sondern beschränken Sie sich auf die in seiner Anfrage formulierten Bedürfnisse.
     

  • Sollte ein hochwertiges Muster angefordert worden sein, bieten Sie dieses zur Ansicht an. Weisen Sie darauf hin, dass das Muster innerhalb zwei Wochen frachtfrei an Sie zurückgeschickt werden muss, da ansonsten die Erstellung einer Rechnung erfolgt. Weisen Sie darauf hin, dass sie sich das Recht auf Rechnungsstellung vorbehalten, falls das Muster beschädigt wird.
     

  •  Senden Sie das Angebot zu Händen des Anfragenden. Vermitteln Sie den Eindruck, dass es sich um ein individuelles Angebot handelt. Unterschreiben Sie das Angebot persönlich.
     

  • Benennen Sie einen Ansprechpartner mit ausgeschriebenem Namen, E-Mail-Adresse, Telefon- oder Faxnummer.
     

  • Frankieren Sie Ihr Angebot ausreichend, damit ein Interessent nicht bereits im Vorfeld durch ein erhobenes Nachporto verärgert wird.

Regelung für Abkürzung, Schreibweise und Sprachgebrauch EUR

Euro

 EUR

 z.B. 72,40 EUR und

 EUR 72,40 (Zahlungsverkehr)

1000 Euro

 TEUR

Cent

 ct (im Singular und Plural ohne Punkt)

 

Schreibweisen:

 Zweicentstück, Eurowährung...

in Zusammensetzung mit einer Zahl:

 1-Euro-Münze

mehrere Wortglieder:

 Euro-Kapitalmarkt

 

Sprachgebrauch

 

Genitiv:

 des Euro, des Cent (aber auch des Cents)

Plural:

 die Euro, die Cent (aber auch die Cents)

in Verbindung mit Zahl:

 5 Euro

sind einzelne Münzen gemeint;

 5 Euros

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© officeorga® Heidi Floßbach


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