Unterstützen Sie unser Projekt, damit die Inhalte unserer Seite kostenlos bleiben können
 Donate Now
 

Home Nutzung Impressum

Sekretariat
Reiseplanung
Korrespondenz
Telekommunikation
Personalfragen
Finanzen/Bank
Englisch
dies und das
Magazin
Nachschlagewerke
Bewerbung

 

Geschäftliche Telefonate

Telefonieren ist kinderleicht - sollte man meinen. Trotzdem leisten sich viele Angestellte am Telefon große Schnitzer, verärgern Kunden oder Geschäftspartner und plappern munter Betriebsgeheimnisse aus.

Eine Telefonrichtlinie kann dazu beitragen, dass durch Gedankenlosigkeit begangene Fehler vermieden werden.

Wozu dient eine Telefonrichtlinie?

  • Um auch am Telefon das Unternehmen angemessen zu repräsentieren!

  • Um betriebsinternen Daten zu schützen!

  • Um rechtlich Aspekte zu beleuchten!

  • Um das Corporate Identity abzurunden!

Allgemeine Verhaltensregeln

Ankommende Anrufe sollten spätestens nach dem dritten Klingeln des Apparates angenommen werden. Warum? Weil es dem Anrufer gegenüber unhöflich ist, ihn unnötig warten zu lassen oder ihn gar zu ignorieren nach dem Motto "Wenn es wichtig ist, wird er schon noch einmal anrufen."

Sorgen Sie also dafür, dass Ihr Anschluss erreichbar ist. Verfügen Sie über ein schnurloses Telefongerät (DECT), können Sie es beim Verlassen des Arbeitsplatzes mitnehmen. Ist die Mitnahme nicht möglich, oder verfügt Ihr Arbeitsplatz über einen schnurgebundenen Telefonapparat, sollten Sie dafür Sorge tragen, dass eine andere Person auf dem Apparat ankommende Anrufe entgegennimmt. Dies kann z.B. durch Weiterleitung an die Zentrale oder ein Sekretariat geschehen. Bitte teilen Sie dieser Person Ihre Abwesenheit und den Zeitpunkt Ihrer Rückkehr mit.

Damit auch während der Pausen das Telefon der Abteilung durchgehend besetzt ist, ist es sinnvoll, sich mit den Kollegen abzusprechen, wer wann Pause macht. 

Regeln zum Telefonieren

  • Anrufer werden in unserem Unternehmen folgendermaßen begrüßt:

    z.B. “Name des Unternehmens, Name des Mitarbeiters, Guten Tag!“
     

  • Der Umgangston in unserem Unternehmen ist – auch am Telefon – freundlich und zuvorkommend.

  • Fragen Sie jeden Anrufer nach seinem Namen und dem Grund seines Anrufes.

  • Sollte ein anderer Mitarbeiter für diesen Anrufer zuständig sein, informieren Sie diesen Mitarbeiter über den Anrufer, bevor Sie das Gespräch durchstellen. Sollte der Mitarbeiter nicht erreichbar sein, bieten Sie dem Anrufer einen Rückruf an und notieren Sie seinen Namen und Telefonnummer (Weiterleitung der Daten an den zuständigen Mitarbeiter nicht vergessen!)

  • Verbinden Sie nicht auf die Voice-Mail eines anderen Mitarbeiters. Auch hier Rückruf anbieten. Im Zweifelsfall leiten Sie den Anrufer, nachdem Sie ihn darüber informiert haben, an die Zentrale zurück.

  • Geben Sie keine Namen von Mitarbeitern, Telefondurchwahlen, E-Mailadressen oder sonstige Informationen heraus. In Zweifelsfällen teilen Sie dem Anrufer mit, dass Sie nicht befugt sind, Infos zu betriebsinternen Sachverhalten oder personenbezogene Daten herauszugeben und bitten Sie den Anrufer, sein Anliegen schriftlich (per Brief, Fax oder allgemeine E-Mailadresse wie z.B. info@...) zu formulieren.

Auskünfte am Telefon an Unbekannte

So genannte Infodiebe (z.B. Hacker) können bisweilen sehr geschickt und hartnäckig sein, wenn es darum geht, ihre Interessen zu verfolgen und an möglichst viele Informationen zu gelangen.

Darum: Überschreiten Sie nie Ihre Befugnisse bei der Erteilung von Auskünften am Telefon.

Auch hier gilt: Geben Sie keine Namen von Mitarbeitern, Telefondurchwahlen, E-Mailadressen oder sonstige Informationen heraus. In Zweifelsfällen teilen Sie dem Anrufer mit, dass Sie nicht befugt sind, Infos zu betriebsinternen Sachverhalten oder personenbezogene Daten herauszugeben und bitten Sie den Anrufer, sein Anliegen schriftlich (per Brief, Fax oder allgemeine E-Mailadresse wie z.B. info@...) zu formulieren.

Meinungsumfragen

Telefonische Umfragen sind für die einzelnen Mitarbeiter zeitraubend und gehen somit zu Lasten des Unternehmens. Lehnen Sie daher von vorn herein ab, an Umfragen teilzunehmen.

Auch hier gilt: Geben Sie keine Namen von Mitarbeitern, Telefondurchwahlen, E-Mailadressen oder sonstige Informationen heraus. In Zweifelsfällen teilen Sie dem Anrufer mit, dass Sie nicht befugt sind, Infos zu betriebsinternen Sachverhalten oder personenbezogene Daten herauszugeben und bitten Sie den Anrufer, sein Anliegen schriftlich (per Brief, Fax oder allgemeine E-Mailadresse wie z.B. info@...) zu formulieren.

Telefonnotizen

Kostenlose Formulare für Ihre Telefonnotiz finden Sie hier...

Freisprechfunktion – Mithören

Wenn das Gespräch durch die Betätigung der Taste „Frei sprechen – Mithören“ Dritten zugänglich gemacht wird, muss dies dem Gesprächsteilnehmer, bei Konferenzschaltung allen Teilnehmern, vorher mitgeteilt werden und deren Einverständnis eingeholt werden.

Grund hierfür ist der Schutz der allgemeinen Persönlichkeitsrechte der beteiligten Gesprächsteilnehmer. Ein Verstoß hiergegen kann strafrechtlich Folgen haben.

Mitschneiden von Gesprächen

Auch für die Aufzeichnung von Telefongesprächen bedarf es der Zustimmung der beteiligten Gesprächspartner. Es ist also wichtig, die Gesprächspartner zu Beginn des Telefonates um ihr Einverständnis zu bitten. 

Grund hierfür ist der Schutz der allgemeinen Persönlichkeitsrechte der beteiligten Gesprächsteilnehmer sowie datenschutzrechtliche Gründe. Hieraus ergibt sich, dass es zweckmäßig ist, alle Gesprächsmitschnitte und deren Löschung zu dokumentieren.

Besprechungen

Um den störungsfreien Ablauf während Besprechungen zu gewährleisten, muss das Handy mindestens auf „lautlos“ gestellt werden. Besser ist es, die Mailbox zu aktivieren, um eingehende Anrufe gleich nach Beendigung der Besprechung beantworten zu können.

Das Telefonieren mit dem Handy während einer Besprechung stört deren Ablauf.

Privatgespräche

Das Führen von Privatgesprächen ist sowohl über das Haustelefon als auch über ein privates Handy, sofern diese am Arbeitsplatz zugelassen sind, auf ein Mindestmaß zu beschränken. Private Handys sind auf "lautlos" zu stellen.

Geschäftliche Telefonanrufe sind privaten Anrufen gegenüber vorrangig zu behandeln.

Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag

Um weder gegen die Persönlichkeitsrechte Einzelner, noch gegen das Datenschutzgesetz zu verstoßen, empfiehlt sich die Unterzeichnung einer Einverständniserklärung „Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag“ durch den Arbeitnehmer, wenn folgende Punkte zutreffend sind:

  • Telefongespräche werden alle oder zum Teil aufgezeichnet.
     

  • Der zur Telefonrechnung mitgelieferte Einzelverbindungsnachweis ist ungekürzt und gibt somit Aufschluss über alle gewählten Rufnummern (auch private).
     

  • Die E-Mails, die an die für den Mitarbeiter eingerichtete E-Mailadresse gerichtet sind, kommen immer oder zeitweise an einem anderen Arbeitsplatz an, damit ein reibungsloser Ablauf  auch während der Abwesenheit eines Mitarbeiters (z.B. durch Krankheit oder Urlaub) gewährleistet ist.

Checkliste für die Vorbereitung und Organisation von Telefonkonferenzen

 
Lesen Sie doch auch folgenden Beitrag:

Wie Sie professionell und kundenorientiert am Telefon kommunizieren


Donate Now

War dieser Beitrag hilfreich für Sie? Dann würden wir uns über eine Spende freuen, denn unser Projekt finanziert sich überwiegend durch Spenden!


 

 

Stichwortsuche


Machen Sie mit:
Austausch und Informationen zum Thema Büro/Office über die von uns gegründete Gruppe bei Facebook


Kostenloser Newsletter
eintragen
austragen

Bei der Zusammenstellung der Inhalte der Homepage und des Newsletters wurde mit größter Sorgfalt vorgegangen. Trotzdem können Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden. Für fehlerhafte Angaben und deren Folgen wird keinerlei Haftung übernommen.


Ihre Meinung ist uns wichtig!
Egal ob Anregungen, Themenvorschläge oder Kritik - wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen feedback@officeorga.de


Donate Now

War dieser Beitrag hilfreich für Sie? Dann würden wir uns über eine Spende freuen, denn unser Projekt finanziert sich überwiegend durch Spenden!

 

 

© officeorga® Heidi Floßbach


Bei der Zusammenstellung der Inhalte wurde mit größter Sorgfalt vorgegangen. Trotzdem können Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden. Für fehlerhafte Angaben und deren Folgen wird keinerlei Haftung übernommen.

Alle Urheber- und Eigentumsrechte vorbehalten
*Rechtlicher Hinweis: Die erwähnten Markennamen sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum der jeweiligen Firmen und dienen nur zur Erläuterung.