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Rechtsformen von Unternehmen

Einzelunternehmen

Die einfachste Art, ein Unternehmen zu gründen. Sie melden Ihr Gewerbe an - schon sind Sie Einzelunternehmer. Stammkapital ist nicht erforderlich.

Erst ab einer bestimmten Größe (Umsatz, Mitarbeiterzahl) sind bestimmte Formalitäten einzuhalten.

Nachteil bei der Rechtsform Einzelunternehmen: Sie haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Gründen Sie ein Unternehmen mit mehreren Partnern, sind sie automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Stammkapital ist auch hier nicht erforderlich. 

Die Partner sind gleichberechtigt, Beschlüsse müssen einstimmig gefasst werden. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (auch BGB-Gesellschaft genannt) kann nur gemeinsam nach außen vertreten werden. Sonderregeln müssen in einem Gesellschaftervertrag festgehalten werden. 

Nachteil der GbR: Sie haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen zu 100 Prozent, nicht nur Ihrem Anteil entsprechend.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die risikoärmste Gesellschaftsform. Gesetzliche Voraussetzung ist, dass ein oder mehrere Gesellschafter einen Geschäftsführer bestimmen. Nach Niederlegung des Gesellschaftsvertrages (Satzung) muss dieser von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben und notariell beurkundet werden. Die Gesellschaft muss dann beim Handelsregister des Amtsgerichts angemeldet werden. Hierbei muss neben dem Vertrag auch sichergestellt sein, dass mindestens einer der Gesellschafter seine Stammanteile einbezahlt hat. Als Startkapital muss die GmbH mindestens 25.000 EUR einbringen. Als Einlage gelten auch Sachwerte wie Firmenwagen, Büroeinrichtung usw. 

Vor- und gleichzeitig Nachteil ist, dass alle Gesellschafter Geschäftspartnern gegenüber nur in Höhe der Einlage haften, nicht mit dem Privatvermögen. Der Vorteil liegt klar auf der Hand: Risikominimierung bzgl. der Haftung für die Gesellschafter. Der Nachteil ist, dass auch Geschäftspartner und Geldgeber die Haftungsbeschränkungen kennen. Bei der Kreditvergabe über einer Summe der Einlage fordern die Banken deshalb private Sicherheiten.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Der Gesellschaftszweck ist der Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes mehrerer Personen unter gemeinschaftlicher Firma. Das setzt eine gewisse Größenordnung voraus. 

Eine OHG muss ebenfalls im Handelsregister eingetragen werden. 

Die OHG genießt ein sehr hohes Ansehen bei Kreditinstituten und Banken, da Mitglieder mit ihrem gesamten Vermögen haften.

Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft ist ein Mittelding zwischen OHG und GmbH und eignet sich, wenn Sie fremdes Kapital in Ihre Firma einbringen. Sie besteht aus zwei unterschiedlich haftenden Gesellschaftergruppen: den Komplementären und den Kommanditisten.
 
Der Komplementär führt allein die Geschäfte. Komplementäre haben das alleinige Entscheidungsrecht und haften auch mit Ihrem Privatvermögen. 

Die Kommanditisten schießen Kapital zu und haben mit der Führung des Unternehmens überwiegend nichts zu tun. Sie haften nur mit ihrer Einlage. 

Die KG ist besonders gut geeignet, wenn sich beispielsweise Angehörige an Ihrer Firma beteiligen wollen.

Auch die KG ist zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet.

GmbH & Co KG

Die GmbH & Co KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der der Komplementär eine GmbH ist. Die Kommanditisten sind meistens die Gesellschafter der GmbH. 

Der Vorteil ist, dass sich Haftungsrisiken durch diese Gesellschaftsform beschränken lassen.


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© officeorga® Heidi Floßbach


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