Die
einfachste Art, ein Unternehmen zu gründen. Sie melden Ihr
Gewerbe an - schon sind Sie Einzelunternehmer. Stammkapital ist
nicht erforderlich.
Erst
ab einer bestimmten Größe (Umsatz, Mitarbeiterzahl) sind
bestimmte Formalitäten einzuhalten.
Nachteil
bei der Rechtsform Einzelunternehmen: Sie haften mit Ihrem
gesamten Privatvermögen.
Gesellschaft
bürgerlichen Rechts (GbR)
Gründen
Sie ein Unternehmen mit mehreren Partnern, sind sie automatisch
eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Stammkapital ist
auch hier nicht erforderlich.
Die
Partner sind gleichberechtigt, Beschlüsse müssen einstimmig
gefasst werden. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (auch
BGB-Gesellschaft genannt) kann nur gemeinsam nach außen
vertreten werden. Sonderregeln müssen in einem
Gesellschaftervertrag festgehalten werden.
Nachteil
der GbR: Sie haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen zu 100
Prozent, nicht nur Ihrem Anteil entsprechend.
Gesellschaft
mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die
Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die risikoärmste
Gesellschaftsform. Gesetzliche Voraussetzung ist, dass ein oder
mehrere Gesellschafter einen Geschäftsführer bestimmen. Nach
Niederlegung des Gesellschaftsvertrages (Satzung) muss dieser
von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben und notariell
beurkundet werden. Die Gesellschaft muss dann beim
Handelsregister des Amtsgerichts angemeldet werden. Hierbei muss
neben dem Vertrag auch sichergestellt sein, dass mindestens
einer der Gesellschafter seine Stammanteile einbezahlt hat. Als
Startkapital muss die GmbH mindestens 25.000 EUR einbringen. Als
Einlage gelten auch Sachwerte wie Firmenwagen, Büroeinrichtung
usw.
Vor-
und gleichzeitig Nachteil ist, dass alle Gesellschafter
Geschäftspartnern gegenüber nur in Höhe der Einlage haften,
nicht mit dem Privatvermögen. Der Vorteil liegt klar auf der
Hand: Risikominimierung bzgl. der Haftung für die
Gesellschafter. Der Nachteil ist, dass auch Geschäftspartner
und Geldgeber die Haftungsbeschränkungen kennen. Bei der
Kreditvergabe über einer Summe der Einlage fordern die Banken
deshalb private Sicherheiten.
Offene
Handelsgesellschaft (OHG)
Der
Gesellschaftszweck ist der Betrieb eines vollkaufmännischen
Handelsgewerbes mehrerer Personen unter gemeinschaftlicher
Firma. Das setzt eine gewisse Größenordnung voraus.
Eine OHG muss ebenfalls im
Handelsregister eingetragen werden.
Die
OHG genießt ein sehr hohes Ansehen bei Kreditinstituten und
Banken, da Mitglieder mit ihrem gesamten Vermögen haften.
Kommanditgesellschaft
(KG)
Die
Kommanditgesellschaft ist ein Mittelding zwischen OHG und GmbH
und eignet sich, wenn Sie fremdes Kapital in Ihre Firma
einbringen. Sie besteht aus zwei unterschiedlich haftenden
Gesellschaftergruppen: den Komplementären und den
Kommanditisten.
Der Komplementär führt allein die Geschäfte. Komplementäre
haben das alleinige Entscheidungsrecht und haften auch mit Ihrem
Privatvermögen.
Die
Kommanditisten schießen Kapital zu und haben mit der Führung
des Unternehmens überwiegend nichts zu tun. Sie haften nur mit
ihrer Einlage.
Die
KG ist besonders gut geeignet, wenn sich beispielsweise
Angehörige an Ihrer Firma beteiligen wollen.
Auch
die KG ist zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet.
GmbH
& Co KG
Die GmbH & Co KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der der
Komplementär eine GmbH ist. Die Kommanditisten sind meistens
die Gesellschafter der GmbH.
Der
Vorteil ist, dass sich Haftungsrisiken
durch diese Gesellschaftsform beschränken lassen.

War dieser Beitrag hilfreich für
Sie? Dann würden wir uns über eine Spende freuen, denn unser Projekt
finanziert sich überwiegend durch Spenden!